RIGOR MORTIS

Sehr geehrte NEVER MIND

herzlichen Dank für Ihren engagierten Beitrag zur postmortalen Pathophysiologie und Berufskunde im Rettungswesen. Es ist immer erfrischend, wenn medizinisches Halbwissen mit derartiger Überzeugung vorgetragen wird – das verleiht der Diskussion jene gewisse Würze, die man sonst nur von Facebook-Gruppen oder sonntäglichen Stammtischen kennt.

Zu Ihrer Sorge um meine Qualifikation sei versichert: Der Beruf des Rettungsassistenten wurde nicht zufällig durch das Notfallsanitätergesetz ersetzt – vermutlich, weil es Menschen wie Ihnen nicht zuzumuten war, weiterhin zwei Begriffe auseinanderzuhalten. Ich bedaure, wenn meine Erinnerung an tote Menschen nicht den dramaturgischen Erwartungen Ihrer forensischen Netflix-Erfahrung entspricht, versichere Ihnen aber: Nicht jede Leiche hält sich an Ihre Google-basierten Zeitangaben zur Rigor mortis.

Ihre Frage, wie inkompetent man sein darf, um auf Menschen “losgelassen” zu werden, möchte ich höflich an die Zulassungsstelle für Internetkommentare weiterleiten – vielleicht wird dort ja ebenfalls zu großzügig geprüft.

Zum Abschluss noch ein juristisch beruhigender Hinweis: Ihre Meinung zur Berufseignung anderer fällt unter Art. 5 GG, solange sie nicht beleidigt – ich wiederum genieße das gleiche Privileg. Und so wünsche ich Ihnen abschließend von Herzen: Bleiben Sie gesund. Denn in einem medizinischen Notfall könnten Sie ironischerweise genau auf Leute wie mich angewiesen sein.

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