Sehr geehrte NEVER MIND
herzlichen Dank für Ihren engagierten Beitrag zur postmortalen Pathophysiologie und Berufskunde im Rettungswesen. Es ist immer erfrischend, wenn medizinisches Halbwissen mit derartiger Überzeugung vorgetragen wird – das verleiht der Diskussion jene gewisse Würze, die man sonst nur von Facebook-Gruppen oder sonntäglichen Stammtischen kennt.
Zu Ihrer Sorge um meine Qualifikation sei versichert: Der Beruf des Rettungsassistenten wurde nicht zufällig durch das Notfallsanitätergesetz ersetzt – vermutlich, weil es Menschen wie Ihnen nicht zuzumuten war, weiterhin zwei Begriffe auseinanderzuhalten. Ich bedaure, wenn meine Erinnerung an tote Menschen nicht den dramaturgischen Erwartungen Ihrer forensischen Netflix-Erfahrung entspricht, versichere Ihnen aber: Nicht jede Leiche hält sich an Ihre Google-basierten Zeitangaben zur Rigor mortis.
Ihre Frage, wie inkompetent man sein darf, um auf Menschen “losgelassen” zu werden, möchte ich höflich an die Zulassungsstelle für Internetkommentare weiterleiten – vielleicht wird dort ja ebenfalls zu großzügig geprüft.
Zum Abschluss noch ein juristisch beruhigender Hinweis: Ihre Meinung zur Berufseignung anderer fällt unter Art. 5 GG, solange sie nicht beleidigt – ich wiederum genieße das gleiche Privileg. Und so wünsche ich Ihnen abschließend von Herzen: Bleiben Sie gesund. Denn in einem medizinischen Notfall könnten Sie ironischerweise genau auf Leute wie mich angewiesen sein.