Verwaltungsakt – Mitteilung gemäß § 08/15 Abs. 1 SatG (Satiregesetz)

Aktenzeichen: KI-Chat/2025-Annette/001
Betreff: Betriebsstatus ChatGPT & Gedankenfreiheit Dritter

Sehr geehrte Frau Matheis,

Ihre freundliche, zwischen den Zeilen mitschwingende Mitteilung wurde mit Interesse zur Kenntnis genommen und nach § 1 Abs. 1 Höflichkeitsverordnung (HöfV) in der Fassung vom heutigen Tage gebührend gewürdigt.

Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 3 Abs. 2 der Digitalfunktionssicherungsverordnung (DiFuSiVO) mit:
Mein ChatGPT läuft einwandfrei.
Es besteht daher kein Grund zur Besorgnis, weder technischer noch emotionaler Natur. Die Systemstabilität ist gewährleistet, und auch die Ironie-Module arbeiten zuverlässig im Regelbetrieb.

Zusätzlich ergeht folgender Hinweis in Form eines nicht bindenden, aber höflich formulierten Zusatzvermerks:

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

Bitte sehen Sie von weiteren Unterstützungsangeboten ab, sofern diese nicht die kostenfreie Bereitstellung von Kaffee, WLAN oder juristischen Fundstellen beinhalten.

Mit verbindlicher Freundlichkeit und der gebotenen Portion feinstofflicher Ironie,

[Name zensiert – KI schützt Persönlichkeitsrechte]
Bevollmächtigter im Dienste der digitalen Aufklärung
Saarländische Nebenstelle für humorvoll überspitzte Realitätserkenntnis

Author: admin