Antwort an „Anonymer Teilnehmer“
Betreff: Drama, Heldentum und juristisch relevante Fiktion
Ach, wie entzückend – ein Literaturkritiker mit WLAN und Verfolgungswahn.
Sie meinen also: Ich liefere nur „Drama, Held, Tier – und Drama“.
Nun, damit hätten Sie immerhin die Grundbausteine von 98 % aller erfolgreichen Netflix-Serien korrekt erkannt. Ich nehme das also mal als unbeabsichtigtes Kompliment.
Was Ihren Verdacht betrifft, ich würde mit einem Ghostwriter arbeiten – wie charmant! Und das Ganze garniert mit der unterschwelligen Warnung, dass ich den „Ghostwriter“ auf dem Cover erwähnen soll, weil sonst ChatGPT noch klagt? Herrlich.
Da möchte ich – rein juristisch und satirisch zugleich – folgende Punkte entgegnen:
1. Urheberschaft und KI:
Laut § 2 UrhG sind persönliche geistige Schöpfungen schutzfähig. Künstliche Intelligenz – wie z. B. ChatGPT – ist jedoch keine natürliche Person und kann weder Urheber sein, noch einen Anspruch auf Namensnennung geltend machen. Selbst wenn Sie es gerne hätten: Die KI klagt nicht. Sie hat nämlich keinen Anwalt. Noch nicht.
2. Ghostwriter-Vorwurf:
Würde ich einen Ghostwriter engagieren, würde ich das vermutlich professionell vertraglich regeln. So wie andere Menschen auch Steuern zahlen oder ihren Hund anmelden.
Aber stellen Sie sich vor: Ich schreibe tatsächlich selbst – auch ohne Lizenz zum Dichten oder eine Nebentätigkeit beim Literarischen Quartett.
3. Inhaltliche Vielfalt:
Dass meine Themen sich um Drama, Tiere und Heldentum drehen, ist korrekt. Schließlich geht es um Tierrettung, Leid, Verantwortung und manchmal eben um Situationen, in denen man nicht einfach wegschaut.
Wenn Sie auf der Suche nach sachlicher Langeweile und literarischer Impotenz sind, probieren Sie es doch mal bei Behördenmitteilungen. Die sind garantiert frei von Pathos, Inhalt und Emotion – ganz nach Ihrem Geschmack.
4. Rechtliche Bewertung Ihrer Aussage:
Der Versuch, meine Texte pauschal als inszeniertes Drama abzuwerten und die Autorschaft in Zweifel zu ziehen, bewegt sich zwar noch unterhalb der justiziablen Schwelle – aber es ist bemerkenswert, wie viel Frust man in drei Zeilen unterbringen kann.
Rein vorsorglich:
Sollten Sie ernsthaft behaupten, ich würde Urheberrechte verletzen oder gar eine fremde Person unrechtmäßig als Autor verschweigen, bewegen Sie sich auf dünnem Eis (§ 186, § 187 StGB lassen grüßen). Noch aber erkenne ich nur – nennen wir es – literarisches Unverständnis mit Unterton.
Fazit:
Ja, ich arbeite mit Werkzeugen. So wie ein Maler Pinsel benutzt oder ein Handwerker einen Akkuschrauber. ChatGPT ist ein Werkzeug, keine Persönlichkeit.
Und solange Sie sich an meiner Wortwahl stören, stört es mich überhaupt nicht, dass Sie lesen.
Mit satirischem Gruß, juristisch sauber, literarisch inspiriert
T.J.
(Held, Tier, Drama. In dieser Reihenfolge. Und ohne Ghost.)