Antwort an „Anonymer Teilnehmer 421“
Betreff: Beweise, Anzeigen und das große Hoffen
Ach, wie schön – von Ihnen wurden also auch „Beweise“ weitergegeben.
Das klingt ja fast so, als wären Sie der kriminalistische Assistent von Sherlock Holmes persönlich. Oder wahlweise der Hobbykommissar aus dem WhatsApp-Quartier.
Aber nun zu Ihrer juristisch aufregenden Aussage:
„Hoffentlich passiert mal was, dass er keinem mehr was tun kann.“
Das klingt dramatisch, fast wie ein Trailer zu einem mittelmäßigen True-Crime-Podcast. Leider liegt hier weder eine rechtskräftige Verurteilung vor noch ein handfester Vorwurf, der über das übliche Online-Geraune hinausgeht.
Denn wissen Sie, das deutsche Rechtssystem basiert glücklicherweise nicht auf
✖️ Wunschdenken,
✖️ Facebook-Kommentare, oder
✖️ gefühlte Fakten,
sondern auf Beweiserhebung, rechtlichem Gehör und Unschuldsvermutung. Letztere gilt übrigens auch, wenn man sich anonym hinter einem Profilnamen mit Zahlen versteckt.
Und was Ihre Beweise betrifft: Ich bin gespannt! Vielleicht gibt’s ja irgendwann eine Netflix-Doku mit dem Titel „421 – Die Rache des Screenshot-Archivars“. Bis dahin bleibt es bei: Anzeigen darf jeder. Belegen – das ist eine andere Liga.
Fazit:
Ich tue niemandem etwas, außer der Wahrheit weh – und die scheint in gewissen Kreisen leider ziemlich empfindlich zu sein. Und sollte wirklich mal „was passieren“: Ich bin vorbereitet. Kaffee ist da, Ordner sind sortiert, und mein Anwalt hat Flatrate-Tarif.
Mit satirisch-juristischer Gelassenheit
T.J.
Unschuldig. Aber schlagfertig.